Vergleichende Werbung

Bei vergleichender Werbung wird die Leistung eines oder mehrerer Wettbewerber mit der eigenen verglichen. Seit dem 14. Juli 2000 ist in Deutschland vergleichende Werbung aufgrund einer EG-Richtlinie unter bestimmten Vorgaben erlaubt. Geregelt wird das Ganze im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Dabei müssen die getroffenen Aussagen auch objektiv nachprüfbar sein und der Wahrheit entsprechen. Außerdem darf die vergleichende Werbung nicht irreführend sein und die Wettbewerber gleichermaßen nicht verunglimpfen oder herabsetzen. In diesem Zusammenhang wird oft ein fehlendes Maß an kreativen Freiraum durch die enge Definition im Gesetz angeführt.

Das Gegenteil beweist die Kampagne Carlo Aralo gegen Johnny Jet von dem Tankstellenbetreiber Jet, die sich eindeutig gegen die Preise von ARAL richtet.

Quelle: Eigenes Bild

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Sehr gelungen, dies ist ein Plädoyer für mehr Mut in der Werbung und offensiveren Umgang mit dem Wettbewerb. Hier ein weiteres Beispiel Juli 2019