Ich gebe offen zu: das Katjes Marketing hat mich schon vor vielen Jahren verloren. Sich Süßigkeiten in einem Werbespot zwischen die Zehen zu stecken und sie dann zu essen… für mich einfach nur widerlich.
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Auch im Mai 2020, zu Corona-Zeiten, kriege ich die gedankliche Verbindung zwischen Katjes Produkten und „Abstand halten“ nicht hin. Für mich eine weitere Empfehlung Katjes Produkte nicht zu kaufen.
Wenn Warentrenner, dann aber bitte nicht mit irgendwelcher Werbung, sondern mit Weihnachtsdekoration. Das macht den Kassenbereich ja gleich auch viel schöner. Eine Innovation des stationären Einzelhandels. 😉
Am 21.12.2012 sollte angeblich der Kalender der Maya enden, je nach Lesart stand entweder das Ende der Welt bzw. gleich das Ende der Zeit an sich an. Mindestens aber der Beginn eines neuen Zeitalters bevor. Medial ein heißes Thema im Jahre 2012, dass natürlich auch kommerziell ausgeschlachtet wurde.
Die Geschichte hatte nur einen Haken: Nichts von der Legende des Ende ist wahr. Wenn heute (als knapp sechs Jahre später im Jahre 2018) noch jemand behautet, dass der Mayakalender einen Weltuntergang vorhersagt, erzeugt das maximal ein müdes Lächeln.
Unilever zu denen seit 1983 die Marke AXE gehört, verkaufte passend zur WELTUNTERGANGSSTIMMUNG die AXE FINAL EDITION. Damit man während des Weltuntergangs auch keine verschwitzten AXELN (Achseln) hat. Typischerweise verspricht die AXE-Werbung Männern eine gesteigerte Beliebtheit bei Frauen. Wieder so ein Versprechen…
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… dass die Firma Unilever leider nicht halten konnte. Die Regale in den Läden sind auch im Juni 2018 noch immer voll von AXE Produkten, also gasgefüllte Aluminiumdosen, die gerne durch Rolldeos in Glasflaschen ersetzt werden dürfen. So könnte Unilever ja doch noch einen Beitrag zur Verhinderung des Weltuntergangs liefern und mit seinen Werbeversprechen ernst machen.
Bei vergleichender Werbung wird die Leistung eines oder mehrerer Wettbewerber mit der eigenen verglichen. Seit dem 14. Juli 2000 ist in Deutschland vergleichende Werbung aufgrund einer EG-Richtlinie unter bestimmten Vorgaben erlaubt. Geregelt wird das Ganze im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Dabei müssen die getroffenen Aussagen auch objektiv nachprüfbar sein und der Wahrheit entsprechen. Außerdem darf die vergleichende Werbung nicht irreführend sein und die Wettbewerber gleichermaßen nicht verunglimpfen oder herabsetzen. In diesem Zusammenhang wird oft ein fehlendes Maß an kreativen Freiraum durch die enge Definition im Gesetz angeführt.
Das Gegenteil beweist die Kampagne Carlo Aralo gegen Johnny Jet von dem Tankstellenbetreiber Jet, die sich eindeutig gegen die Preise von ARAL richtet.